Vom Gesetz her sind die Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, verschiedene Stromtarife anzubieten, da jeder das Recht auf Belieferung mit elektrischer Energie hat.
Alle Stromkunden haben außerdem heutzutage die Möglichkeit, ihren Stromanbieter zu wechseln.
Bei steigenden Preisen kann ein Vergleich zwischen den Stromtarife in manchen Fällen eine erhebliche Ersparnis bringen.
Die unterschiedlichen Stromtarife werden vom Anbieter gestaffelt nach Verbrauch und Bedarf berechnet.
Der Strompreis selbst besteht aus dem Arbeitspreis (variabel) und dem Grundpreis (fester Verrechnungspreis). Bei Großkunden wird auf den Grundpreis noch ein Leistungspreis aufgeschlagen.
Um den Kundenwünschen nachzukommen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, bieten die Energieversorger mittlerweile eine große Auswahl an Stromtarifen an.
Der Single – Tarif:
Hier zahlt der Verbraucher einen geringeren Grundpreis, dafür aber einen höheren Arbeitspreis.
Der Familien – Tarif:
Da mehr Strom benötigt wird, ist bei dieser Tarifart ein höherer Grundpreis mit einem geringeren Arbeitspreis kombiniert.
Der Ökostrom – Tarif:
Es wird eine Strom – Kombination aus umweltfreundlichen erneuerbaren Energiequellen angeboten. Er wird beim Verbraucher immer beliebter und ist inzwischen auch nicht mehr so teuer.
Der Schwachlasttarif:
Er ist auch bekannt als Nachtstromtarif und kann beantragt werden, wenn man den Strom hauptsächlich zu Nebenzeiten, also meistens zwischen 22.00 und 6.00 bezieht.Haushalte mit Nachtspeicherheizungen können z. B. vom günstigen Nachtstromtarif profitieren. Vorrausetzung für die Belieferung mit Strom zum Schwachlasttarif ist der Einbau eines zweiten Zählers, damit eine getrennte Abrechnung erfolgen kann. Dadurch hat der Kunde die Möglichkeit, für die Belieferung mit reinem Haushaltsstrom dann doch einen anderen und möglicherweise günstigeren Anbieter zu wählen.
Der Strompaket – Tarif:
Hier kauft der Kunde eine bestimmte Strommenge zu einem günstigen Arbeitspreis. Wird mehr Strom verbraucht, erhöht sich der Arbeitspreis.
Auch Hausbesitzer, die eine Wärmepumpe zum Heizen und zur Warmwasserversorgung betreiben, können in manchen Regionen vergünstigte Tarife in Anspruch nehmen. Allerdings ist dann meistens ausschließlich der örtliche Stromanbieter zuständig und ein Wechsel somit nicht möglich.