Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Für viele Verbraucher erscheint der Strompreis häufig wie ein Buch mit sieben Siegeln, was auch nicht verwunderlich ist. Oftmals sind die Abrechnungen für den Laien nicht übersichtlich genug gestaltet, so dass dabei schnell die Frage auftaucht: Wie setzt sich der Strompreis zusammen? Heute kennt sich kaum jemand mit der Zusammensetzung des Strompreises aus oder wofür überhaupt eine Grundgebühr erhoben wird und warum diese gezahlt werden muss. Besonders bei Tariferhöhungen wächst das Interesse des Verbrauchers, wie sich der Preis für Strom zusammensetzt. Im Allgemeinen kann gesagt werden, dass hier eine 60 zu 40 Prozent-Regelung zum Einsatz kommt. 60 Prozent werden für die Nutzung des Netzes und für den Energiepreis berechnet und die restlichen 40 Prozent beinhalten Abgaben, Steuern und Umlagen. Doch sehen wir uns das Ganze doch einmal genauer an.
Der eigentliche Strompreis ist der Energiepreis, dabei wird der Strom vom Unternehmen an der Börse eingekauft. An den Endverbraucher wird der durchschnittliche Einkaufspreis komplett durchgereicht. Anteilmäßig hingegen wird die Konzessionsabgabe an den Endverbraucher weiter gegeben, das sind die Preise, die für die Nutzung der Netzwege zum Stromkunden von den öffentlichen Trägerschaften vom Stromversorger verlangt werden. Ebenso müssen Nutzungsentgelte für die Stromdurchleitung zum Verbraucher, den Neubau des Stromnetzes und die Instandhaltung gezahlt werden, wobei die Stromversorger diese Entgelte gerne bei Preiserhöhungen anführen. Weiterhin muss die Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz gezahlt werden, die für viele auch unter der Ökosteuer bekannt sein wird.
Nicht zu vergessen ist natürlich die Mehrwertsteuer, die zum eigentlichen Strompreis noch hinzu gerechnet wird. Bei Angeboten von Stromversorgern sollte darauf geachtet werden, dass die Mehrwertsteuer mit aufgeführt ist, nur so ist der tatsächliche Strompreis ersichtlich. Zum Teil werden sogar die Entgelte für das KWKG, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, mit auf den Endverbraucher umgelegt. Damit soll eine Verringerung der Kohlendioxid-Emission erreicht werden. Das gleiche trifft auch auf das EEG, das Erneuerbare Energien Gesetz zu. Hierbei soll eine Reduzierung der fossilen Energieentnahmen erreicht werden und vermehrt auf die erneuerbaren Energien zurückgegriffen werden. So zählt beispielsweise für Betreiber von EEG-Anlagen die Einspeisungsvergütung dazu.