Kann es passieren, dass mir der Strom abgestellt wird im Rahmen eines Stromanbieterwechsels?
Diese Frage kann mit einem klaren Nein beantwortet werden. Selbst wenn es nach Vertragsabschluss mit einem neuen Stromanbieter zu Problemen kommen sollte, was im Übrigen nur sehr selten eintritt, ist die Versorgung mit Strom stets gewährleistet. Zahlreiche Verbraucher stellen sich die Frage: Kann es passieren, dass mir der Strom abgestellt wird im Rahmen eines Stromanbieterwechsels? Und diese Angst ist auch oftmals der Grund dafür, dass der derzeitige Stromversorger nicht gewechselt wird. Obwohl immer mehr Menschen einen Vergleich der inzwischen zahlreich vertretenen Stromanbieter durchführen, scheuen sie einen Wechsel, da sie befürchten, dass ihnen der Strom für einen gewissen Zeitraum abgestellt wird.
Der Grundversorger der eigenen Region ist vom Gesetzgeber verpflichtet, jeden Haushalt zu jeder Zeit mit Strom zu versorgen. Mit dieser gesetzlichen Regelung werden die Endverbraucher selbst bei einem Wechsel des Stromanbieters kontinuierlich mit Strom versorgt, sogar wenn es beim neuen Anbieter zu Engpässen bei der Lieferung kommen sollte. Bereits im Jahr 2006 hat die Bundesregierung neue Rechtsverordnungen in Bezug auf einen Anbieterwechsel erlassen, um diesen im Wesentlichen zu erleichtern. Den Stromkunden wurden mit diesen Rechtsverordnungen zusätzliche Rechtssicherheiten verschafft.
Darin sind die Verordnung zur Stromgrundversorgung und die Niederspannungsanschlussverordnung enthalten und ebenfalls wurden darin auch die Regelungen zur Ersatzversorgung mit eingeschlossen. Somit sind klare Vorgaben bezüglich der rechtlichen Verhältnisse auf den Netzanschluss und die Nutzung selbigens in Niederspannung geschaffen. Des Weiteren sind die Bedingungen für die Verträge der Grundversorgung und der Ersatzversorgung darin mit enthalten. Mit diesen Rechtsverordnungen müssen die Verbraucher nicht befürchten, dass ihnen der Strom bei einem Wechsel des Anbieters einfach abgeschaltet wird und sie sozusagen im Dunkeln dasitzen müssen. Die Stromversorgung muss lückenlos erfolgen, selbst wenn der neue Stromversorger Insolvenz anmelden muss oder aus anderen Gründen die Stromlieferung nicht bewerkstelligen kann. Für die Ersatzversorgung muss jedoch der Grundversorgungstarif gezahlt werden.