Welche Kündigungsfristen muss ich beachten, wenn ich meinen Stromanbieter wechseln möchte?
Bei den Kündigungsfristen muss grob zwischen einem Anbieter auf dem freien Markt und dem regionalen Grundversorger unterschieden werden. Wer bisher die Grundversorgung des regionalen Grundversorgers genutzt hat, kommt meistens noch am schnellsten aus dem Vertrag heraus. Hier müssen sich Verbraucher nicht die Frage stellen: Welche Kündigungsfristen muss ich beachten, wenn ich meinen Stromanbieter wechseln möchte? Denn hier schreibt der Gesetzgeber eine klar definierte Kündigungsfrist von einem Monat bis zum Ende des nächsten Kalendermonats vor. Hierbei wird empfohlen, dass vom neu ausgewählten Stromanbieter der Wechselservice in Anspruch genommen wird. Selbst sollte der Verbraucher den Vertrag für die Grundversorgung nicht kündigen. Ansonsten kann nur allzu schnell eine Versorgungslücke im Prozess des Anbieterwechsels entstehen. Wird der Vertrag hingegen vom neuen Stromanbieter gekündigt, so entsteht ein nahtloser Übergang und der Kunde wird stets mit Strom versorgt.
Anders sieht es hingegen mit den Kündigungsfristen bei Stromverträgen aus, die mit einer Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen wurden. Hier kann nur selten vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Ebenfalls müssen hier die vorgeschriebenen Kündigungsfristen eingehalten werden, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten sind. Lediglich bei Preiserhöhungen kann bezüglich dieser vorzeitig der Vertrag gekündigt werden, dabei greift dann das Sonderkündigungsrecht. In der Regel beträgt dieses Sonderkündigungsrecht vier Wochen, doch wird dies noch einmal vom Stromanbieter bei der Preiserhöhung explizit aufgeführt, denn die Erhöhung muss in schriftlicher Form erfolgen.
Besonders einfach geht der Wechsel des Stromanbieters online vonstatten. Hierbei werden alle benötigten Daten mit dem Bestellformular abgefragt. Dabei wird auch gleichzeitig der Wechselservice mit angeboten, der neue Stromanbieter kündigt beim alten den Vertrag. Sobald die Bestätigung der Kündigung beim neuen Stromanbieter eingegangen ist, teilt er seinem neuen Kunden das Wechseldatum mit. Lediglich an der Abrechnung bemerkt dabei der Endverbraucher den Wechsel des Stromanbieters. Ist die Kündigungsfrist hingegen abgelaufen und trifft dann erst das Kündigungsschreiben ein, so wird diese kein Stromanbieter tolerieren und den Kunden aus dem Vertrag heraus lassen. Insbesondere beim Bestehen von Mindestvertragslaufzeiten sollten die Kündigungsfristen eingehalten werden, damit sich der Vertrag nicht weiter automatisch verlängert.